Das in Ergänzung des § 362 StPO (Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten) vom Bundestag aktuell verabschiedete „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ sendet mit seinem Titel und seiner amtlichen Begründung Signale aus, die für das Recht als solches alarmierend wirken müssen. Der Beitrag spiegelt die gesetzgeberische Praxis an zentralen staats- und rechtstheoretischen Grundannahmen und unterzieht die Begründung der Gesetzesvorlage speziell unter diesem Blickwinkel einer kritischen Betrachtung.