Ist die verfassungsgerichtliche Normverwerfungskompetenz undemokratisch? Diese Frage ist älter als die Institution, die mit ihr in den Blick genommen wird – und bis heute wird um die Antwort gestritten. Der Beitrag möchte Klarheit in die umfangreiche Debatte bringen und sucht eine Antwort durch eine abgeschichtete Annäherung. Zunächst wird untersucht, ob eine außerparlamentarische Normverwerfungskompetenz innerhalb eines demokratischen Systems überhaupt gerechtfertigt werden kann. Als Rechtfertigungsgründe diskutiert werden: der Individualrechtsschutz, die Förderung und Absicherung des demokratischen Systems, die demokratisch-legale Einrichtung sowie – bisher in der deutschen Verfassungstheorie kaum thematisiert – eine im Akt der Normverwerfung zum Ausdruck kommende Repräsentationsfunktion. [---]