Die Corona-Krise wirft die Frage nach dem rechtlichen Schicksal von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen auf. Zu untersuchen sind namentlich die Auswirkungen von behördlichen Ladenschließungen, krisenbedingter Existenzgefährdung von Unternehmen sowie des Wegfalls des Kundenverkehrs infolge des »Herunterfahrens« des öffentlichen Lebens. Zur Debatte stehen Unmöglichkeitsrecht (§§ 275, 326 BGB) und Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). Diese Normen werden durch die jüngst verabschiedeten Sofortmaßnahmen im »Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie« nicht berührt.