Am 11.8.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWPG-E) veröffentlicht. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Digitalisierung von Wertpapieren weiter vorangetrieben wird. Gerade die sachenrechtliche Fiktion, dass elektronische Wertpapiere nunmehr als Sachen im Sinne des § 90 BGB gelten sollen, ist geradezu revolutionär. Dennoch enthält der Entwurf einige Ungenauigkeiten, die in diesem Beitrag näher beleuchtet werden.