Der deutsche Gesetzgeber hat die Zivilprozessordnung in den letzten zwei Jahrzehnten nach und nach um Vorschriften ergänzt, die die Ziviljustiz auf das digitale Zeitalter vorbereiten sollen. Allerdings kommt von den vielfältigen Neuerungen in der Praxis und insbesondere beim rechtssuchenden Bürger zumeist wenig an. Dies hat uns nicht zuletzt die anhaltende Corona-Krise eindrücklich vor Augen geführt. Zudem werden die eigentlichen Potentiale der Digitalisierung bislang nicht genutzt. Der Beitrag untersucht deshalb, wie sich die Ziviljustiz – unabhängig von globalen Pandemien – besser für das digitale Zeitalter rüsten und insbesondere für kleinere und mittlere Streitigkeiten ein Streitbeilegungsangebot unterbreiten kann, das den Bedürfnissen und Erwartungen einer digitalisierten Gesellschaft entspricht.