Obwohl die öffentliche Verwaltung allenthalben damit beschäftigt ist, jemanden oder etwas zu kontrollieren und zahllose Diskussionen über ein zu viel oder zu wenig an Kontrolle stattfinden, gibt es bis heute keine allgemein anerkannte Lehre von der Verwaltungskontrolle. [---] Bedeutung erlangt dies vor allem bei Kontrollexzessen, die durch ein übersteigertes Sicherheitsbedürfnis hervorgerufen werden können, und Kontrolldefiziten beim Mindestschutz der Bürger vor allgegenwärtigen Gefahren. Der Beitrag will sich hiermit näher auseinandersetzen.