Die in § 35a VwVfG eröffnete Möglichkeit des automatisierten Verwaltungshandelns fordert auch das Verfahrensrecht heraus. Insbesondere das klassische Verständnis der Begründung ist mit technischen Schwierigkeiten konfrontiert. Der vorliegende Beitrag erarbeitet die Begründungsanforderungen für automatisierte Verwaltungsakte aus der Perspektive des Verfassungs-, Verwaltungsverfahrens- und Datenschutzrechts. Er schlägt ein Modell der Begründung als Entscheidungsrechtfertigung vor, das in der Lage sein könnte, die rechtstaatlichen Verfahrensgrundsätze zu wahren und gleichzeitig über die technischen Schwierigkeiten hinwegzuhelfen.