Im öffentlichen Wirtschaftsrecht wird häufig an die Eigenschaft als kleines bzw. mittleres Unternehmen – kurz „KMU“ – angeknüpft. Die KMU-Eigenschaft ist dann regelmäßig das zentrale Kriterium, um in den Genuss staatlicher Unterstützung zu kommen oder von staatlichen Eingriffsmaßnahmen verschont zu bleiben. Neben Unternehmen müssen auch Bewilligungs- bzw. Überwachungsbehörden daher in der Lage sein, KMU von Großunternehmen zu unterscheiden. Nur so können Letztere von KMU-Förderungen effektiv ausgeschlossen werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die KMU-Eigenschaft und geht auf einzelne weitere Aspekte ein, die in der Anwendungspraxis bedeutsam werden können.