Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zu § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) das Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf den eigenen Tod gestärkt. Aus gesetzgeberischer Sicht ist damit die Beantwortung der Frage auf Anfang gestellt, wie rechtlich mit Verhaltensweisen verfahren werden soll, die die Selbsttötung eines anderen fördern. Dem höchstrichterlichen Urteil lässt sich entnehmen, dass der freie Willensentschluss des Einzelnen, seinem Leben ein Ende zu setzen, von Rechts wegen respektiert werden muss. Hieraus ergeben sich zumindest zwei Schwierigkeiten: Zum einen ist zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen von einem freien Sterben auszugehen ist. Zum anderen fragt sich, wie dessen angemessene rechtliche Wahrung aussieht, die zugleich den berechtigten Lebensschutz nicht aus dem Blick verliert.