Die elektronische Kommunikation in Vergabeverfahren ist eine der Innovationen der RL 2014/24/EU und gelangte von dort in VgV und VOB/A-EU. Zugleich fordern viele kommunalrechtliche Vorschriften für den Abschluss von Verpflichtungsgeschäften durch die Gemeinden aber die Schriftform. Die Beteiligten stehen vor der Schwierigkeit, dieses Spannungsverhältnis so aufzulösen, dass am Ende eines Vergabeverfahrens ein wirksamer Vertrag steht. Dieser Beitrag versucht, einen Vorschlag für eine rechtsdogmatisch vertretbare und zugleich praxistaugliche Lösung zu unterbreiten.