Die Medien haben einen Auskunftsanspruch gegen staatliche Stellen. Ob die Erteilung von Auskünften wegen schutzwürdiger privater Interessen verweigert werden muss, wird nach allgemeiner Auffassung ermittelt durch eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und dem privaten Interesse andererseits. Der Beitrag zieht die Zulässigkeit dieser Abwägung mit einer Vielzahl von Argumenten in Zweifel. Sodann wird ein alternatives Prüfungskonzept zur Beurteilung der Schutzwürdigkeit privater Interessen vorgestellt, das sich am gesetzlichen Wortlaut des Auskunftsverweigerungsgrunds orientiert.