Die Bundestagsuntersuchungsausschüsse zu Cum/Ex und Wirecard werden von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt. Bei ihrer Aufklärungsarbeit dürfen die Ausschüsse Unterlagen und Dokumente anfordern, wovon sie rege Gebrauch machen. In der Praxis wird mitunter von privaten Parteien mehr verlangt als in jedem Discovery-Request, darunter auch E-Mails, SMS und WhatsApp-Nachrichten. Diese müssen dann für alle Dokumente aufwändig prüfen, ob die Vorlage geschuldet oder überhaupt erlaubt ist. Der Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund Umfang und Grenzen des Beweiserhebungsrechts.