Diverse Internetplattformen erlauben es, Bild-Ton-Aufnahmen in Echtzeit zu „streamen“. Der Umgang hiermit stellt inzwischen auch Polizeibeamte im Einsatz vor neue Herausforderungen, wenn Versammlungsteilnehmer solche Aufnahmen von ihnen in Echtzeit mit einer für sie unüberschaubaren Anzahl weiterer Menschen teilen. Solche Vorgänge überhaupt zutreffend zu erkennen und sodann angemessen zu reagieren, gestaltet sich oft schwierig. Der Beitrag beleuchtet die verschiedenen straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Aspekte dieser neuen Aufgabenstellung.