Zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie haben Bund und Länder weitreichende infektionsschutz-rechtliche Maßnahmen getroffen. Nicht nur einzelne Arbeitnehmer und Selbstständige, sondern ganze Wirtschaftszweige sind in einem bislang unbekannten Ausmaß betroffen. Auf staatliche Entschädigungen hoffen verständlicherweise all diejenigen, die in den vergangenen Wochen erhebliche wirtschaftliche Einbußen erleiden mussten. Im vorliegenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob den Betroffenen branchenweiter Betriebsschließungen nach dem geltenden Staatshaftungsrecht Ansprüche zustehen.