Wer Vertragspartner der Europäischen Union wird, genießt nicht nur nationalen Rechtsschutz, sondern kann sein Petitum durch die Vereinbarung einer Schiedsklausel gem. Art. 272 AEUV auch vor der Unionsgerichtsbarkeit verfolgen. Man spricht von der "Klage aus vertraglicher Haftung“. Der Beitrag widmet sich der Herausarbeitung und Strukturierung der wesentlichen Charakteristika dieses Rechtsinstituts. [---]