Bei der Beurteilung der immer wieder auftretenden Fragen, welche Geschenke aus Sicht der Wirtschaft einem Amtsträger, Beamten oder sonst im öffentlichen Dienst Beschäftigten (Dienstkraft/Bediensteter) gemacht werden dürfen bzw. aus Sicht des Bediensteten welche Geschenke er annehmen darf, herrscht große Unsicherheit unter den Beteiligten: Ist die Schachtel Pralinen für die Mitarbeiterin im Bezirksamt für die freundliche und zutreffende Vorgangsbearbeitung erlaubt? [---] Wie ist das Angebot einer Pizzeria zu beurteilen, die den Bediensteten des in der Nähe liegenden Bezirksamts einen verbilligten Mittagstisch gewährt? Eine systematische Befassung mit diesen Fragen hat – soweit ersichtlich – bislang nicht stattgefunden. Vor dem Hintergrund der in Berlin geplanten Neufassung der „Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen“ soll versucht werden, immer wieder auftretende Fallkonstellationen auf der Grundlage dieser für Berlin in Aussicht gestellten Regelungen vor dem Hintergrund der im Übrigen geltenden dienst- und strafrechtlichen Vorschriften zu kategorisieren und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. [---]