Neue Technologien, welche die Einhaltung von Recht erzwingen können, finden zunehmend Verbreitung. Gleichzeitig verlieren die bisherigen verfassungsrechtlichen Argumentationsfiguren zur Abwehr solcher Strukturen unter den neuen Funktionsbedingungen leistungsfähiger künstlicher Intelligenz langsam an Überzeugungskraft. Dieser Beitrag eröffnet unter dem Suchbegriff eines „Rechts zum Rechtsverstoß” eine neue Argumentationslinie, die es ermöglichen soll, rechtsdurchsetzende Technologien auch in Zukunft wirkungsvoll und kriteriengeleitet einzuhegen.