Die methodische Figur des Verfassungswandels sieht sich primär der Kritik ausgesetzt, Veränderungen gesellschaftlicher Zusammenhänge könnten nicht festgestellt werden. Der vorliegende Beitrag möchte diese These entkräften: Mithilfe eines interdisziplinären Ansatzes aus Soziologie und Rechtswissenschaft werden rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungsprozesse miteinander verknüpft. Es wird aufgezeigt, dass gesellschaftlicher Wandel Änderungen in der Rechtsprechung vorausgeht und somit als Grundlage fundamentaler Rechtsprechungsänderungen zu verstehen ist. Verfassungswandel wird in diesem Beitrag als Auslegungsmethode präsentiert, deren Grenzen insbesondere im Minderheitenschutz belegt sind.