Der Beitrag behandelt die aktuelle Frage, wie/wo im Beamtenrecht des Bundes oder der Länder Zugangsbeschränkungen zum Polizeivollzugsdienst bei Tätowierungen geregelt werden können. Das BVerwG hatte 2017 festgestellt, dass die allgemeinen Vorschriften in den Landesbeamtengesetzen zur Dienstkleidung im Sinne der Wesentlichkeitslehre nicht ausreichend sind.