Der vorliegende Beitrag widmet sich dem Forschungsstand der empirischen Verfassungsrechts-wissenschaft. Er unternimmt eine kritische Bestandsaufnahme in zwei Bereichen, die in der internationalen Diskussion momentan herausragen. Es soll dabei jeweils um den Erkenntnisstand, aber auch um Grenzen und Entwicklungsmöglichkeiten gehen. Damit wird gleichzeitig das Potential empirischer Forschung für die deutsche Verfassungsrechtswissenschaft erschlossen.