Im parlamentarischen Untersuchungsausschussverfahren streiten Ausschuss und Regierung regelmäßig über die Vorlage von Akten und anderen sächlichen Beweismitteln. Es geht um geschwärzte Passagen, fehlende Seiten, „Staatswohlinteressen“ und „Licht im Dunkel“. Der Beitrag schildert den Umfang der Vorlagepflicht in Anbetracht der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.