Zwar hat das Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde, die die Anfechtung der Bundestagswahl 2017 aufgrund mangelnder Repräsentation von Frauen bei der Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zum Ziel hatte, als unzulässig verworfen. Anders als einige Landesverfassungsgerichte zuvor hat das Bundesverfassungsgericht die Tür für ein (Bundes-)Paritätsgesetz jedoch nicht zugeschlagen, die Hürden keineswegs gering sein werden. Nachfolgend soll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts näher analysiert und zu einem gesetzgeberischen Handeln aufgefordert werden.