Der US-amerikanische Einsatz bewaffneter Drohnen im Jemen kostete und kostet zahlreiche Menschen das Leben, darunter immer wieder auch Zivilistinnen und Zivilisten. Zum Streitfall vor deutschen Gerichten werden diese völkerrechtlich umstrittenen gezielten Tötungen und die damit verbundenen „Kollateralschäden“ dadurch, dass die Drohnenangriffe unter Einbeziehung der in Rheinland-Pfalz belegenen Air Base in Ramstein erfolgen. Diese wird von den US-amerikanischen Streitkräften auf der Grundlage völkerrechtlicher Vereinbarungen genutzt: Die Drohnen werden zwar von den USA aus gesteuert, das ist technisch aber nur dadurch möglich, dass über eine auf der Air Base eingerichtete Satellitenrelaisstation Signale an die Drohnen weitergegeben werden. Die Errichtung dieser Station hat die Bundesregierung im Jahr 2011 gebilligt. Jemenitische Staatsangehörige sehen vor diesem Hintergrund eine grundrechtlich relevante Mitverantwortung Deutschlands und wollen eine Verurteilung der Bundesregierung zur Unterbindung des Handelns der USA erreichen. [---]