Das vor Kurzem in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung soll den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in allen Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Archimedischer Punkt des Gesetzes ist die Neudefinition des Begriffs des Geschäftsgeheimnisses. Der Beitrag zeigt, dass der deutsche Gesetzgeber es versäumt hat, diesen unbestimmten Rechtsbegriff zu definieren oder auch nur zu konturieren. [---]