Die 10. GWB-Novelle führt zu weitreichenden Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Einen Schwerpunkt der Novelle bildet neben der Umsetzung der ECN+-Richtlinie die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht. Neuland betritt der Gesetzgeber mit zwei Eingriffstatbeständen, die auf digitalen Märkten ein frühzeitiges Eingreifen gegen wettbewerbliche Gefahren ermöglichen. Das Konzept der „Intermediärsmacht“ und die Verweigerung des Zugangs zu Daten werden in das Normregime der Missbrauchskontrolle implementiert. Insgesamt sollen die progressiven Neuregelungen einen belastbaren Ordnungsrahmen für die Digitalwirtschaft schaffen, sind aber auch Kritik ausgesetzt und drohen zudem in Kollision zu geraten mit Vorgaben des Unionsrechts.