Vor dem Hintergrund der besonderen Strukturprinzipien des Datenschutzrechts beantwortet der vorliegende Beitrag bislang offene Fragen zum Kollisionsrecht und zur internationalen Zuständigkeit der Gerichte in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf die privatrechtliche Dimension des Datenschutzes und zeigt so die Probleme auf, die sich aus der „Janusköpfigkeit“ des Datenschutzrechts als öffentliches Recht und als Privatrecht ergeben.