Die Begriffe »Information« und »Daten« sind nicht nur in empirischer Hinsicht grundlegend für die Digitalisierung, sondern sie lassen sich auch für die rechtliche Bewältigung dieses Phänomens nutzbar machen. Dieser Beitrag konturiert »Information« und »Daten« daher als Ordnungsbegriffe eines Rechts der Digitalisierung. Analytisch tragen die Begriffe zum Verständnis bestehender Gesetzgebung bei, normativ bieten sie einen Schlüssel zur Lösung aktueller Probleme im Bereich der Digitalisierung. In wissenschaftstheoretischer Hinsicht schaffen die Ordnungsbegriffe »Information« und »Daten« daher einen optimalen Ausgleich zwischen Einfachheit und Leistungsfähigkeit.