Durch die Entscheidung des BGH in Sachen Metall auf Metall IV droht eine Auseinandersetzung zwischen EuGH und BVerfG um Rang und Funktion der Grundrechte im Urheberrecht. In der Sache geht es um die Zulässigkeit des so genannten Samplings. Dabei entnimmt ein Komponist einem fremden Titel ohne Erlaubnis des Rechteinhabers kleinste Musiksequenzen, um daraus seine eigene Komposition zu gestalten. [---]