Zu den Informationsfreiheitsgesetzen hat sich in den letzten Jahren eine umfangreiche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entwickelt, in der es vor allem um die Begrenzung der Zugangsrechte durch entgegenstehende Rechte und Belange geht. Verfassungsrechtliche Aspekte, die das Gewicht der Zugangsrechte stärken könnten, haben für diese Judikatur bislang kaum eine Rolle gespielt. Vor diesem Hintergrund geht der Beitrag der Frage nach, ob und in welcher Weise die einfachgesetzlichen Regelungen durch das Grundrecht der Informationsfreiheit unterfüttert und inwieweit dessen Gewährleistungsgehalte durch das Demokratieprinzip angereichert sind. Im Anschluss daran werden die Konsequenzen aufgezeigt, die sich aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Auslegung und Anwendung der Zugangsregelungen, aber auch für deren Änderung ergeben.