Am 1.1.2020 ist die Umwandlungsrichtlinie in Kraft getreten, die bis zum 31.1.2023 in deutsches Recht umzusetzen ist. Ein anspruchsvolles Thema bei der Richtlinienumsetzung betrifft den Schutz der Minderheitsgesellschafter bei grenzüberschreitenden Vorhaben (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung). Der Beitrag stellt dazu ausschnittsweise exemplarisch das Austrittsrecht gegen angemessene Barabfindung bei grenzüberschreitender Verschmelzung dar und zeigt diverse Möglichkeiten für eine sachgerechte Richtlinienumsetzung auf.