Vor dem Hintergrund der in Deutschland aktuell geführten Diskussion um die Unternehmens-verantwortung für Menschenrechtsverletzungen verspricht ein rechtsvergleichender Blick zu den Nachbarn wertvolle Erkenntnisse. Ziel des Beitrages ist es, sowohl einen Überblick über die loi de vigilance zu geben, als auch die vorherige Rechtslage im französischen Haftungsrecht zu bewerten und das Gesetz in diesen Kontext einzuordnen. Der Fokus liegt dabei auf der Haftung einer inländischen Gesellschaft gegenüber Dritten, deren Menschenrechte im Ausland von einer Tochtergesellschaft oder einem Zulieferer verletzt wurden. Zum besseren Verständnis der Neuregelung werden zunächst die Haftungsmöglichkeiten vor Verabschiedung des Gesetzes in den Blick genommen. Im ersten Schritt wird untersucht, ob und welche Haftungslücken im französischen Recht bestanden, die eine Neuregelung erfordert haben. Eine weitere Etappe in der Entwicklung bilden erste Reformvorschläge zur Schließung dieser Lücken. Die neue Sorgfaltspflicht bildet die letzte Entwicklungsstufe der vorliegenden Untersuchung.