Vor dem Hintergrund einer rasant fortschreitenden Globalisierung und Digitalisierung untersucht der Beitrag die Beschränkung des materiellen Grundrechtsschutzes für juristische Personen durch das sogenannte Inlandskriterium, welches von der Rechtsprechung und herrschenden Lehre anhand des effektiven Verwaltungssitzes bestimmt wird. Der Beitrag zeigt auf, dass es keine überzeugenden Gründe für die Beibehaltung dieser restriktiven Interpretation gibt und plädiert für ein erweitertes Verständnis des Begriffs »inländisch« oder für seine Streichung.