Mit Ausnahme der Regelungen zur Anspruchsberechtigung sind am 2.12.2020 die Regelungen des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (BGBl.  2020 I 2568) in Kraft getreten. Damit wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach sich die Koalitionsparteien verpflichtet haben, den Missbrauch des Abmahnrechts zu verhindern, insbesondere durch eine Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands.