Seit über einem Jahr schwelt die Diskussion um den Einsatz von Huawei-Komponenten beim 5G-Ausbau. Trotz Drucks aus den USA und einer Empfehlung der EU-Kommission, einen Ausschluss verdächtiger Anbieter juristisch vorzusehen, wurde die Rechtslage in Deutschland (insb. § 109 TKG) seither nicht überarbeitet. Der Beitrag lotet aus, ob es dennoch möglich ist, bereits im Verfahren der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen Bieter auszuschließen, die für den Netzausbau Komponenten verwenden wollen, die nach nachrichtendienstlichen Informationen unsicher sind.