„Klimaklagen“ sind ein jüngeres Phänomen, das erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit genießt. Mit ihnen wird sich nach dem VG Berlin auch das BVerfG zu befassen haben. Eine Verfassungsbeschwerde ist anhängig, eine weitere angekündigt. Die Erfolgsaussichten werden meist als minimal bewertet und die Vorgehensweise zum Teil als Inszenierung gerügt. Die Rechtslage stellt sich indes durchaus differenziert dar.