Im Mittelpunkt der Diskussion um die PSPP-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stehen deren europapolitische und institutionelle Aspekte. Bei dieser Entscheidung geht es jedoch auch um die übergreifende Frage der Bedeutung der Wirkungsanalyse für die verfassungsrechtliche Würdigung politischer Gestaltungsakte, die von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof in diesem Problemfeld gegensätzlich bewertet wird. Während das Bundesverfassungsgericht seiner Rechtsprechungstradition einer empirisch informierten Rechtskontrolle treu bleibt, bricht der EuGH aus der Anerkennung der Relevanz von empirischen Daten aus. Jedenfalls insoweit vertritt das deutsche Verfassungsgericht die konsistente und zukunftsweisende Position.