Im Kontext der Intensivmedizin bezeichnet „Triage” ein Verfahren der priorisierten, also nach Vor- und Nachrang geordneten Verteilung knapper lebenserhaltender Ressourcen unter einer Anzahl von Patienten, deren akuter Bedarf in seiner Gesamtheit die verfügbaren Ressourcen übersteigt. Solche Verteilungs- und damit notgedrungen zugleich Verweigerungsentscheidungen sind im Extremfall Entscheidungen über Leben und Tod. [---] Der Beitrag analysiert die aktuelle Diskussion und unternimmt es, straf- wie verfassungsrechtliche Grenzen solcher Entscheidungen aufzuzeigen und zu begründen.