Die Europäische Union (EU) ist kein Staat und gründet sich doch auf die Werte der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Deswegen erstaunt es, dass sich die Europarechtswissenschaft – anders als etwa die Politikwissenschaft – bislang kaum mit der Öffentlichkeitsarbeit der Europäischen Union beschäftigt hat, obgleich sie seit jeher deren demokratische Legitimation in Frage stellt. Die Öffentlichkeitsarbeit der Europäischen Union unterscheidet sich hinsichtlich ihrer institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen wesentlich von derjenigen ihrer Mitgliedstaaten. Dieser Beitrag stellt kommunikations- und politikwissenschaftliche Erkenntnisse über die Defizite der aktuellen Öffentlichkeitsarbeit der Europäischen Union dar und arbeitet darauf aufbauend heraus, inwiefern das Primärrecht diesen entgegenwirken kann. Öffentlichkeitsarbeit wird hierbei verstanden als diejenigen öffentlichen Äußerungen und Publikationen von EU-Mitarbeitern, Institutionen und Organen, die sich thematisch auf die Union selbst beziehen und deren Handlungen und Vorgänge der näheren Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sowie langfristige Konzepte vor den Unionsbürgern erläutern und rechtfertigen, unabhängig des Mediums.