Der folgende Beitrag untersucht die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Entwicklung des nationalen und internationalen Umweltrechts. Hierzu bestimmt er den Charakter der Umweltrechtsvergleichung als eine Vergleichung vornehmlich öffentlichen Rechts, analysiert ihren status quo, systematisiert ihre verschiedenen Ziele und Funktionen, eruiert vertiefend und anhand von Beispielen ihren möglichen Beitrag zur Entwicklung des internationalen Umweltrechts und identifiziert abschließend zentrale Elemente eines methodischen Vorgehens der Umweltrechtsvergleichung. [---]