Eines der Gegenwarts- und Zukunftsthemen des Aktien- und Kapitalmarktrechts ist die 2017 gesetzlich eingeführte Berichtspflicht der großen kapitalmarktorientierten Unternehmen über ihre Corporate Social Responsibility (CSR). Die meisten öffentlichen Unternehmen des Bundes, der Länder und Kommunen werden hiervon jedoch nicht erfasst. Der Beitrag zeigt auf, dass den öffentlichen Unternehmen gleichwohl aufgrund ihrer Instrumentalfunktion für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben und ihrer Bindung an Grundrechte und andere öffentlich-rechtliche Grundsätze auch ohne ausdrückliche gesetzliche Festlegung eine besondere Verantwortung im Bereich der CSR zukommt.