Zahlreiche Rechtstexte in Deutschland verwenden den Begriff der Rasse in Bezug auf Menschen. Dies gilt exemplarisch für das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, obwohl es unterschiedliche „Menschenrassen“ nicht gibt. Der Terminus der Rasse zur Einteilung und Kategorisierung von Menschen in Rechtstexten ist nicht haltbar. Die Bundesregierung plant nach einem Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eine Streichung des Begriffs der Rasse aus dem Grundgesetz. An die Stelle der Formulierung des Verbots einer Diskriminierung wegen der Rasse gem. Art. 3 III GG soll die Wendung eines Verbots einer Diskriminierung aus rassistischen Gründen treten. Notwendig für eine entsprechende Verfassungsänderung ist im Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit.