Das „Trennungsgebot” zwischen Nachrichtendiensten einerseits und Polizeibehörden andererseits ist zwar eine traditionsreiche Organisationsentscheidung des einfachen Gesetzesrechts. Verfassungsrechtlich war es aber nie begründet. Das Trennungsgebot als Argument taucht ertsmals in sicherheitsrechtspolitischen Debatten der 1980er Jahre auf und hat sich seitdem verselbstständigt. Die jüngere bundesverfassungsverfassungsgerichtliche Rechtsprechung gibt Anlass, den verfassungsrechtlichen Wiedergänger endgültig zu beerdigen.