Im elektronischen Geschäftsverkehr entstehen stetig neue Vertriebswege, bei denen das Nutzererlebnis im Vordergrund steht: Der Vertragsschluss soll einfach und reibungslos vonstattengehen. Dementsprechend wächst zum Beispiel die Bedeutung von Sprachassistenten, die eine möglichst natürliche Interaktion zwischen den Vertragsparteien ermöglichen sollen. In krassem Gegensatz dazu steht die Gestaltung von Klauselwerken im E-Commerce. AGB werden zunehmend länger, sperriger und komplexer. Nachfolgend wird gezeigt, dass solche Bestimmungen im Verbraucherverkehr gemäß § 305 Abs. 2 BGB nicht Vertragsbestandteil werden. Zudem wird eine Ergänzung des UKlaG vorgeschlagen, um eine abstrakte Einbeziehungskontrolle im Verbandsklageverfahren zu ermöglichen.