Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist zu einer allgegenwärtigen politischen Forderung avanciert. Die Bundesregierung berief eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, der Bund und einige Länder gründeten Heimatministerien. Verbreitet ist die Annahme, das Grundgesetz verpflichte den Staat auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dieser Beitrag begibt sich auf die Suche nach einer solchen Staatszielbestimmung. Dabei wird er nicht fündig: weder in Art. 72 II GG noch im Bundesstaats- oder im Sozialstaatsprinzip noch unter angeblich mitgeregelten Verfassungsvoraussetzungen. Schließlich erhebt der Beitrag verfassungspolitische Bedenken gegen Staatszielbestimmungen im Allgemeinen und eine Staatszielbestimmung „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ im Besonderen. Der politische Prozess kann und muss frei entscheiden, ob und wie der Staat auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse hinarbeitet.