Darf der Deutsche Bundestag seine Sitzungen im Plenum und den Ausschüssen per Videokonferenz abhalten? Oder muss dafür erst die Verfassung geändert werden? Die Corona-Pandemie hat diese Themen mit Wucht auf die Agenda gesetzt. [---] So ist der Einsatz von Videotechnik zu einem Mittel geworden, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Parlamente und ihrer Ausschüsse dennoch aufrechtzuerhalten. Während innerhalb und außerhalb Deutschlands verschiedene Parlamente schon Ausschuss- und vereinzelt auch Plenarsitzungen per Videokonferenz durchgeführt haben, zögert der Deutsche Bundestag. Sein Wissenschaftlicher Dienst steht auf dem Standpunkt, dass das Grundgesetz Sitzungen per Videokonferenz untersagt. Der Beitrag zeigt auf, dass die Verfassung solche Vorgaben nicht enthält.