Wir leben in Zeiten der Ausnahme: Wegen der Corona-Pandemie wurden die Grundrechte auf prekärer rechtlicher Grundlage eingeschränkt, wie das niemand für möglich hielt. Und das Bundesverfassungsgericht stellte erstmals einen „Ultra-vires-Akt“ des Europäischen Gerichtshofs fest und verweigerte dessen „objektiv willkürlichem“ Urteil die Anerkennung. Diese Grenzfälle zeigen die Bruchlinien des Rechts und machen deutlich: Die Verfassung kann den Grenzfall nicht richtig integrieren, das Recht nicht die Ausnahme umgreifen.