Der Gesetzgeber sieht ein differenziertes Regelungsprogramm vor, um den Konflikt zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem staatlichen Geheimhaltungsinteresse in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren und vor Gericht zum Ausgleich zu bringen. Der Beitrag beleuchtet die einschlägigen Regelungszusammenhänge in AtVfV, VwVfG einerseits und in Bezug auf Ansprüche nach UIG, IFG und Presserecht andererseits. Er befasst sich mit dem Rechtsschutz vor Gericht, wenn die gerichtliche Kontrolle der Entscheidung zur Versagung der Information oder – noch weitergehend – die inhaltliche Kontrolle der Genehmigungsentscheidung selbst in Rede steht, die ihrerseits auf geheimhaltungsbedürftigen Informationen beruht. Insoweit bestehen Regelungsdefizite, die der Gesetzgeber beseitigen sollte.