Die Gefahr coronabedingter Überlastung des Gesundheitssystems lässt sich in einem Schreckenswort zusammenfassen: Triage. Die verfassungsrechtlichen Probleme, die sich im Fall der Erschöpfung intensivmedizinischer Rettungskapazitäten ergeben (würden), sind vielschichtig. Die Möglichkeit eines akuten Mangels an lebensrettenden Ressourcen wirft fundamentale grundrechtsdogmatische Fragen zum Umgang mit Schutzpflichtenkollisionen und zur Relevanz grundrechtlicher Diskriminierungsverbote auf. Während nach herrschender Strafrechtsauffassung bei der ex-ante-Triage, vereinfacht gesprochen, alles erlaubt ist, scheint bei der ex-post-Triage alles verboten. Es lohnt sich, diese dichotome Sichtweise, die dem ärztlichen Ethos partiell zuwiderläuft, verfassungsrechtlich zu hinterfragen.