Am 3.6.2021 ist das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren in Kraft getreten. Dieses enthält in seinem Art. 1 das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG). Mit ihm wird ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des deutschen Wertpapierrechts vollzogen, der aufgrund technologischer Veränderungen und der Entwicklung in anderen Rechtsordnungen längst überfällig war. Der Beitrag stellt die Neuregelung vor.