Juristische Normgebung zielt unter anderem auf Verhaltenssteuerung ab. Sie setzt deshalb mindestens implizit eine Entscheidungstheorie voraus, die Auskunft gibt, wie Menschen auf Normen reagieren werden. Im Unternehmensrecht hatte die Mikroökonomie unter dem Schlagwort „rational choice“ lange Zeit eine Vorreiterrolle inne. Zu ihren Methoden zählen vor allem mathematische Nutzenfunktionen, die unter abstrahierenden Annahmen Schätzungen über künftiges Verhalten erlauben. In jüngerer Zeit rücken zunehmend Entscheidungstheorien in den Vordergrund, welche derartige Vorhersagen um verhaltenspsychologische Elemente anreichern. Dazu zählt „behavioural economics“, aber auch weiter ausgreifende Forschung etwa zu Gruppenverhalten oder, unter Einbindung neurowissenschaftlicher Erkenntnis, „neuroeconomics“. Der Beitrag führt in diese Disziplinen ein und zieht Schlüsse für die juristische corporate governance Forschung.